AGB´s

1. Bereich der Geltung

1.1 Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über 

Grafikdesign-Leistungen zwischen dem Grafikdesigner und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeine 

Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Grafikdesigners gültig.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen dienen der reibungslosen Zusammenarbeit zwischen der Auftragnehmerin Julia Frick, Garnmarktgasse 6 in 88630 Pfullendorf (nachstehend „Grafikdesignerin“ genannt) und ihren Auftraggebern. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr und alle vereinbarten Leistungen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB an. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen müssen schriftlich eingereicht werden.

2. Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Jeder erteilte Auftrag der Grafikdesignerin ist ein Urheberwerkvertrag, 

der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte gewährt, nicht jedoch das Eigentum übertragen. Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten ist nicht Gegenstand des Vertrages. Selbiges gilt für die Überprüfung von Kennzeichen- oder sonstigen Schutz-rechtlichen Eintragungskennzeichen-Fähigkeiten oder die Verwendbarkeit der Arbeiten. Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

2.2 Alle Arbeiten der Grafikdesignerin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen nicht gegeben sind. Damit gelten dann insbesondere die Urheber-vertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

2.3 Die Arbeiten dürfen nicht vom Auftraggeber verändert oder weitergegeben werden – sowohl Original als auch die Reproduktion. Ein Verstoß berechtigt die Grafikdesignerin zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 150 % der vereinbarten Vergütung, zusätzlich zu der ohnehin 

zu zahlenden Vergütung.

2.4 Die Grafikdesignerin räumt dem Auftraggeber die für den angesprochenen Zweck, zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrechte ein. Sollte nichts anderes vereinbart worden sein, besteht nur das einfache Nutzungsrecht.

2.5 Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur nach einer schriftlichen Vereinbarung zulässig.

2.6 Die Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung bei der Grafikdesignerin. Nach Zahlung werden diese auf den Auftraggeber übertragen.

2.7 Die Grafikdesignerin ist im Impressum als Urheberin für ihre Dienstleistung zu nennen wie folgt: „Julia Tauwald; design@juliatauwald.de; www.juliatauwald.de“.

2.8 Bei Nutzung von Stockfotografien gelten besondere Bestimmungen. Ich arbeite mit Bildmaterial von Shutterstock.

Lizenzbedingungen unter:

http://www.shutterstock.com/license?language=de

2.9 Für den vereinbarten Nutzungszweck dürfen alle Arbeiten verwendet werden. Sowohl zeitlich, räumlich als auch inhaltlich. Jede anderweitige Nutzung ist nicht gestattet. Ein Verstoß berechtigt die Grafikdesignerin zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 150 % der vereinbarten Vergütung, zusätzlich zu der ohnehin zu zahlenden Vergütung.

2.10 Alle für die Auftragserfüllung entstehenden Daten und Dateien bleiben Eigentum der Grafikdesignerin. Es besteht keine Verpflichtung, Arbeitsdateien (psd, indd, ai, usw.) an den Auftraggeber herauszugeben.

3. Vergütung. Fälligkeit der Vergütung und Verzug

3.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.

3.2 Werden die Entwürfe für andere Zwecke verwendet als ursprünglich abgesprochen, so ist eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

3.3 Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

3.4 Zu Beginn wird dem Auftraggeber ein Angebot für die zu erbringende Leistung übermittelt.

3.5 Stimmt der Auftraggeber dem Angebot zu, wird dem Auftraggeber eine Abschlagsrechnung in Höhe von 50% der zu erbringenden Leistung zugesendet.  Die Vergütung ist vor Ablieferung der abgesprochenen Arbeiten fällig. Sie ist sofort und ohne Abzug zahlbar und muss zu 100 % der Rechnung entsprechen. 

3.6 Erst nach erbrachter Abschlagszahlung wird die Grafikdesignerin die Tätigkeit beginnen. 

3.7 Nach Auftragsabschluss wird die Schlussrechnung an den Auftraggeber übermittelt. Diese ist ebenfalls zu 100% der Rechnung entsprechend zu zahlen.

3.8 Sollten noch zusätzliche Kosten entstehen, wie zum Beispiel Stundensatz oder Bildlizenzen, werden diese Beträge in einer separaten Rechnung angerechnet.

3.9 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

4.0 Bei Premades werden keine Abschlagszahlungen vorgenommen. Die Rechnung erfolgt direkt nach der Bestellung.

4. Eigenwerbung und Belegexemplare

4.1 Der Auftraggeber überlässt der Grafikdesignerin innerhalb von 6 Wochen Belegexemplare, sofern dies möglich ist.

- E-Book-Cover: ein digitales Abbild des E-Books in EPUB, MOBI oder PDF

- ein gedrucktes Exemplar des Buches

- Werbematerial 

- keine Belegexemplare für Social Media nötig

4.2 Die Grafikdesignerin ist berechtigt, diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen.

4.3 Die Grafikdesignerin ist berechtigt, die Arbeiten, sowie die angefertigten Illustrationen 

als Referenz auf www.juliatauwald.de und ihrer Instagram, sowie Facebook Webseite zu zeigen 

und zu benennen.

5. Sonderleistung & Fremdleistungen

5.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten enthalten zwei Korrekturschleifen 

(sofern nicht anders angegeben). Jede weitere Umarbeitung oder Änderung wird nach Zeitaufwand (Stundensatz) berechnet.

Dies wird aber immer im Voraus besprochen.

5.2 Nach Absprache mit dem Kunden, ist die Grafikdesignerin berechtigt, Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers zu bestellen, insofern dies notwendig ist. Die Grafikdesignerin erhält vom Auftraggeber eine entsprechende Vollmacht. Zudem stellt er die Grafikdesignerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die sich aus derartigen Vertragsabschlüssen ergeben. Die Grafikdesignerin ist lediglich Vermittler und übernimmt in diesem Fall keinerlei Haftung dem Auftraggeber gegenüber.

5.3 Punkt 5.2 gilt auch für spezielle Schriftarten.

6. Vorlagen

6.1 Der Auftraggeber versichert bei Übertragung von Vorlagen und Bildmaterial sowie Ton und Videomaterial der Grafikdesignerin, dass dieser zur Nutzung jener berechtigt ist. Ist dies nicht zutreffend, stellt der Auftraggeber die Grafikdesignerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.2 Punkt 6.1 gilt auch für Schriftarten

7. Haftung

7.1 Offensichtliche Mängel müssen der Designerin innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich mitgeteilt werden.

7.2 Bei Datenverlust und Dateibeschädigungen, welche durch höhere Gewalt entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.

7.3 Bei fehlerhaft erstellten Buchcover für gedruckte Bücher oder fehlerhafte Illustrationen haftet die Grafikdesignerin nur für den Druck eines Exemplars.

7.4 Die Grafikdesignerin erstellt lediglich digitale Daten und wird für eventuell fehlerhafte Druckprodukte, die der Druckerei zu Schulden kommen könnten, nicht haftbar gemacht. Sie übernimmt keine Kosten an die Druckerei an Dritter oder dem Auftraggeber selbst.

7.5 Der Grafikdesigner haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

8. Vertraulichkeit

8.1 Die Grafikdesignerin behandelt alle Daten streng vertraulich und verwendet sie nur zu 

Zwecken der vereinbarten Leistungen. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

8.2 Aufgrund der Kommunikation in elektronischer Form zwischen der Grafikdesignerin und dem Auftraggeber kann keine vollständige Vertraulichkeit garantiert werden. 

Unbefugte könnten auf übermittelte Texte in Netzwerken Zugriff nehmen. 

Die Grafikdesignerin übernimmt für solche Zugriffe und deren Folgen keine Haftung.

9. Vertragsauflösung

9.1 Bei höherer Gewalt, Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen kann die 

Grafikdesignerin vom Vertrag zurückzutreten. Die übertragenen Kosten werden dem 

Auftraggeber zu 100 % zurückgezahlt.

10. Verwertungsgesellschaft

10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften abzuführen.

10.2 Der Auftraggeber wurde darüber informiert, dass bei künstlerischen Dienstleistungen die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Für die Einhaltung der Abgabepflicht ist der Auftraggeber selbst zuständig.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Grafikdesignerin als Gerichtsstand vereinbart.

11.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und 

wirtschaftlich am nächsten kommt. 

 

Stand: 29/2022